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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Mayer Vertriebs GmbH
Stand: Oktober 2023
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungs- und Geltungsbereich
- Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Unternehmensgegenstand
- Vertragsabschluss, Honorar und Zahlungsmöglichkeiten
4.1
4.2
4.3
- Kündigung, Kündigungsverzicht und Rücktritt
5.1
5.2
- Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
6.1
6.2
- Informationspflicht und Geheimhaltungsverpflichtung
- Gewährleistung
- Haftung
- Force-Majeure
- Salvatorische Klausel
- Schlussbestimmungen
- Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der Mayer Vertriebs GmbH, Sieveringer Straße 18/14, 1190 Wien, FN 583337z (im Folgenden kurz als „MAYER“ bezeichnet) in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen MAYER und gewerblichen / unternehmerischen Kunden (im Folgenden kurz als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossen werden. Diese AGB sind auf der Website von MAYER, abrufbar unter www.mayervertrieb.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen, von jeder Seite aus druck- und speicherfähig als PDF hinterlegt. Mit unterfertigter Retournierung des Anbots durch den Kunden erklärt sich dieser ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, sohin vertragliche Vereinbarungen, die zwischen MAYER und dem Kunden, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung, abgeschlossen werden.
- Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von MAYER.
- Unternehmensgegenstand
MAYER betreibt B2B-Vertrieb & Beratung mit dem Schwerpunkt Telefon-Marketing. MAYER generiert Leads von Dritten. Mit diesen versucht MAYER – nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden – über Telefon-Marketing Termine zwischen Kunden von MAYER und potentiellen Kunden des Kunden von MAYER zu vereinbaren. Dies geschieht anhand des mit dem Kunden zu vereinbarenden Wochenstundenpakets (10, 20 oder 40 Stunden), eines standardisierten Gesprächsleitfaden und Sales Skripten.
MAYER übernimmt keine Garantie und / oder Haftung für das Zustandekommen solcher Termine – auch nicht in welcher Anzahl – sowie, dass der Kunde von MAYER durch MAYER tatsächlich neue Kunden akquiriert.
- Vertragsabschluss, Honorar und Zahlungsmöglichkeiten
4.1
Das Anbote von MAYER sind freibleibend. Druck- und Satzfehler vorbehalten. MAYER übermittelt nach einer Anfrage des Kunden diesem ein Anbot. Diesem Anbot liegen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei. Mit unterfertigter Retournierung dieses Anbots durch den Kunden an MAYER kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Der Beginn des Telefon-Marketings durch MAYER wird im Anbot festgehalten.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die von MAYER angebotenen Dienstleistungen, die nicht MAYER zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich von MAYER schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
4.2
Bei den von MAYER angeführten Honoraren (auch in allfälligen Kostenvoranschlägen) handelt es sich stets um Beträge exklusive Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer.
Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Das Honorar wird unverzüglich mit der Leistungserbringung von MAYER an den Kunden fällig, sofern nichts anderes schriftlich im Anbot vereinbart wurde. MAYER ist jederzeit berechtigt (Honorar-)Vorschüsse vom Kunden zu verlangen; anderenfalls MAYER sich das Recht vorbehält – unter vorheriger Nachfristsetzung – vom Vertag zurückzutreten. Soweit die vom MAYER erbrachten Leistungen nicht im (Pauschal-)Honorar bzw in m Anbot Deckung finden bzw abgegolten sind, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, wobei MAYER den Kunden dahingehend vorab informiert. Barauslagen hat stets der Kunde zu tragen bzw sind MAYER von diesem zu ersetzen.
4.3
MAYER akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Sepa-Lastschriftmandat
Das vom Kunden auszufüllende und zu unterfertigende Daten-/Ermächtigungsblatt (Kontodaten des Kunden) zur Sepa-Lastschriftmandatierung erhält der Kunde mit dem Anbot von MAYER übermittelt. Nach unterfertigter Retournierung erhält der Kunde sodann eine korrespondierende Rechnung von MAYER übermittelt.
- Rechnung
Der Kunde erhält die Überweisungsdaten nach dem Vertragsabschluss mit einem Zahlungsziel – sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – von 14 Tagen von MAYER gesondert übermittelt.
Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, sohin derzeit 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank, verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges eine Entschädigung für Betreibungskosten iSd § 458 UGB berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Eine allfällige Beanstandung der Leistung von MAYER berechtigt nicht zur Zurückhaltung des MAYER zustehenden Honorars. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von MAYER ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht.
- Kündigung, Kündigungsverzicht und Rücktritt
5.1
Der zwischen MAYER und dem Kunden geschlossene Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat von jedem Vertragsteil zum Monatsletzten schriftlich an den jeweiligen anderen Vertragspartner gekündigt werden, wobei die rechtzeitige Absendung für die Einhaltung der Kündigungsfrist genügt.
Diesbezüglich gelten die jeweiligen – auch E-Mail-Adressen – Adressen der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern nicht nachweislich schriftlich dem jeweiligen anderen Vertragspartner mitgeteilt wurde.
Als Beginn der Kündigungsfrist gilt stets der Beginn des Telefon-Marketings von MAYER laut Anbot. MAYER und der Kunde verzichten sohin bis zum Beginn des Telefon-Marketings laut Anbot durch MAYER den Vertrag (auf-)zu kündigen.
5.2
MAYER ist jedoch berechtigt vom Vertrag – unter vorheriger Fristsetzung von 14 Werktagen – zurückzutreten, wenn MAYER an der Ausführung der Dienstleistung(en) aus Gründen, die der Kunden zu verantworten hat, ge-/verhindert wird, diese dahingehend unmöglich ist oder trotz Nachfristsetzung derart weiter verzögert wird, dass berechtigte Bedenken an der Bonität und Zahlungsmoral des Kunden bestehen.
- Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung
6.1
Der Beginn der Dienstleistung(en), insbesondere des Telefon-Marketings, der Umfang und die Art der Durchführung der diesbezüglichen Dienstleistung(en) von MAYER richtet sich nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag und den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen udgl bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung von MAYER; selbiges gilt auch für eine allfällige Aufhebung der Schriftform selbst. Eine Weitergabe und / oder Verbreitung der Dienstleistung von MAYER (ua Leadliste, Reportingmappe, Gesprächsleitfaden, Sales Skripte etc) an Dritte ist ausschließlich unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von MAYER allenfalls erlaubt.
Sofern im mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, erfolgt nach rechtswirksamem Zustandekommen des Vertrags binnen angemessener Frist ein Onboarding (Online-Meeting mit dem Kunden), ein Calendly (unkompliziertes, veranschaulichendes Buchen von Terminen), die Freigabe des Sales-Skriptes, die Definition und Freigabe der Zielgruppe angesichts der zu generierenden und mit dem Kunden zu besprechenden Leads sowie – nach Beginn des Telefon-Marketings – ein quartalsweises Reporting. Dies geschieht – sofern im Anbot nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – sohin vor Beginn des Telefon-Marketings. Im Übrigen wird auf Punkt 3 verwiesen.
6.2
Die von MAYER angegebenen Fristen und Termine sind stets unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich – im Anbot – als verbindlich erklärt werden. Weitere Details sind dem Anbot zu entnehmen.
Eine allfällige Nichteinhaltung einer verbindlichen Frist und / oder eines Termins berechtigt den Kunden nicht zur Aufhebung des Vertrags, sondern hat der Kunde MAYER schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Werktagen zu setzen. Die Frist beginnt mit dem nachweislichen Zugang der Nachfristsetzung bei MAYER, wobei der Kunde das Risiko des Zugangs trägt. Erst nach fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt wegen Verzug vom Vertrag zurückzutreten, wobei eine Verpflichtung in dieser Hinsicht zur Leistung von Schadenersatz udgl von MAYER an den Kunden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von MAYER besteht.
Befindet sich der Kunde im Verzug (zB fristwidrige Bereitstellung von Mitarbeiter:innen, sonstigen Informationen etc) verschiebt sich der vereinbarte verbindliche Termin um zumindest dem Ausmaß des Verzugs des Kunden. Dahingehend stehen dem Kunden sohin keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber MAYER zu. MAYER behält sich jedoch allenfalls Ansprüche gegenüber dem Kunden vor.
Soweit keine Frist und / oder ein Termin vereinbart wurde, wird MAYER die Dienstleistung in einer angemessenen Frist, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, erbringen.
- Informationspflicht und Geheimhaltungsverpflichtung
Der Kunde hat MAYER sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail) sollten MAYER unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; widrigenfalls der Kunde hinnimmt und akzeptiert, dass diesem Nachteile anwachsen, wofür MAYER keinesfalls einzustehen hat.
Sowohl MAYER als auch der Kunde verpflichten sich über die aufgrund der Geschäftsbeziehung / des Vertrags zwischen MAYER und dem Kunden erlangten Informationen, Daten etc – auch über das Vertragsverhältnis hinaus – absolutes Stillschweigen gegenüber jedermann – mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter von MAYER und dem Kunden sowie betreffend Personen, die für die vertragsgemäße Durchführung notwendig sind – zu halten.
- Urheber
Sämtliche von MAYER erbrachten Leistungen sowie alle Inhalte von MAYER als auch die von MAYER selbst erstellten Texte etc (zB Reportingmappe, Gesprächsleitfaden, Sales Skripte etc) sind urheberrechtlich geschützt und steht das Urheberrecht ausschließlich MAYER zu. Eine wie auch immer geartete Weitergabe an Dritte oder anderweitige wie auch immer geartete Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung als jene bezogen auf den Vertrag mit dem Kunden ist dem Kunden ausschließlich unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von MAYER allenfalls erlaubt. Dies gilt auch für allenfalls wiederholende (Weiter-)Verwendungen und / oder Modifikationen. Bei Verletzung der Urheberrechte sind die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts anzuwenden. Zudem gilt eine Pönale des doppelten Bruttohonorars als vereinbart.
An Leadlisten, Bildern, Logo, Grafik und CI hat MAYER ein ausschließliches Werknutzungsrecht bzw eine Werknutzungsbewilligung und ist demnach ebenfalls eine wie auch immer geartete Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung etc durch den Kunden ausschließlich untersagt.
- Gewährleistung
Unter der Gewährleistung ist die gesetzliche angeordnete Haftung von MAYER für Mängel zu verstehen, die die Dienstleistung zum Zeitpunkt der der Leistungserbringung an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. MAYER ist im Gewährleistungsfall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für MAYER mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder MAYER dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) zu begehren.
Der Kunde hat die Dienstleistung unmittelbar nach Ausführung bzw ab Kenntnis dieser auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Vertrag zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ausführung bzw ab Kenntnis, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen nach nach Ausführung bzw ab Kenntnis, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich und detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten gilt als vereinbart.
- Haftung
MAYER haftet ausdrücklich nicht für einen bestimmten Erfolg oder garantiert eine Anzahl von Terminen mit potentiellen Kunden des Kunden von MAYER oder gar neue Kunden und in jedem Fall ohnehin lediglich für grob schulhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der Dienstleistung.
MAYER übernimmt sohin keine Garantie und / oder Haftung für das Zustandekommen solcher Termine – auch nicht in welcher Anzahl – sowie, dass der Kunde von MAYER durch MAYER tatsächlich neue Kunden akquiriert.
Eine Haftung für leichtes Verschulden wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet MAYER nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die dem Kunden gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Force Majeure
Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von MAYER entbindet MAYER von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen sowie Verzögerungen bei Auftragnehmern von MAYER, Pandemien, Epidemien etc; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist MAYER von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
- Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, sohin eine, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt, aber zulässige Bestimmung, zu ersetzen.
- Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche oder schriftliche (Neben-)Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch MAYER wirksam; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. MAYER widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen udgl des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich von MAYER schriftlich zugestimmt.